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Jo alles klar ihr HEP's da draußen. Ab Heute ist Heilerzieher.NET Ver 0.2 beta erschienen! Bedeutet alles läuft theoretisch ganz gut. Es wird nur noch nach Sicherheitslücken gesucht und eine vernünftige Struktur muss aufgebaut werden.
 
 
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TOPIC: Re:epilepsie

#75
Chewbacca (Benutzer)
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epilepsie 2008/11/02 23:19 Karma: 2  
Hi,
bin im ersten jahr der hep ausbildung und habe eine frage bezüglich der notfallmedikation bei einem epileptischen anfall. darf ich das medikament (z.b. diazepam) ohne ärztliche einweisung verabreichen? mir wurde gesagt, ich soll das medi. im abs. notfall anwenden. hab jetzt aber von einem rettungssanni gehört, dass dies ohne ärztliche einführung rechtlich nicht ganz koscher sei.
weiß jemand drüber bescheid?
gruß chewy

Beitrag geändert von: Chewbacca, am: 2008/11/02 23:20
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#76
dickeranton (Benutzer)
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Re:epilepsie 2008/11/03 02:04 Karma: 1  
Hallo,
nein, du brauchst keine ärztliche Einweisung. Man wird eigentlich durch die Praktikumseinrichtung eingewiesen. Ich selbst arbeite in einer Integrationsgruppe im Kiga und betreue Fieberkrampfkd. und die erhalten im Notfall auch diazepam und ich erhielt die anweisung durch die Mutti des Kd. Anschließend musst du immer den Notarzt rufen.Oder wenn du dir unsicher bist über notwendige Verhaltensregeln dann hole dir immer Hilfe.
Hoffe ich konnt dir weiterhelfen.
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#79
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Re:epilepsie 2008/11/04 17:25 Karma: 0  
Was ihr alle haben MÜSST!!!!! ohne das geht garnichts!!!!! ist eine ärztliche VERORDNUNG über das Medikament. Wenn ihr die nicht als Kopie oder sonst wie bei euch vorliegen habt, dann werdet ihr rechtlich belangt, wenn dem Krampfenden etwas nach Verabreichung geschied oder er gar daran verstirbt! Ernsthaft sehr wichtig!
MfG Flo
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#80
Chewbacca (Benutzer)
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Re:epilepsie 2008/11/05 00:51 Karma: 2  
danke für die antworteten genau das meinte ich.
also darf ich nicht einfach das Medikament verabreichen, weil es gerade da ist und weil mich ein Mitarbeiter oder sonst wer darauf hinweist, dass es immer im Notfall verabreicht wird?! erkundige mich mal nach der verordnung.
gruß chewy
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#81
admin (Admin)
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Re:epilepsie 2008/11/05 04:05 Karma: 0  
sobald diese dem Heim vorliegt, in dem du arbeitest, dann ist diese aber auf jedes Personalmitglied übertragbar, außer du sagst, das du noch nicht voll ausgebildet bist und es dir nicht zutrauen würdest ohne Hintergrundwissen diese zu verabreichen. Musst du wissen
MfG Flo
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#82
dickeranton (Benutzer)
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Re:epilepsie 2008/11/06 00:46 Karma: 1  
Tach,
is doch klar das eine ärtzliche Verordnung da sein muss? Wie kommt man sonst legal an dieses Medikament? Und somit ist es auch klar, das sie es, wenn sie eingewiesen wurde, es auch verabreichen kann - darf! Ob es dann dazu kommt muss er/sie selbst entscheiden. Trau ich mir das zu oder nicht!
Aber die Frage war ja: Werde ich bzw. muss ich vom Arzt persönlich eingewiesen werden? und nicht: ob ich ohne ärtztliche Verordnung dieses Medikament verabreichen darf.
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